Jeder Mensch ist ein geliebtes Kind Gottes.
Wenn Eltern für ihre Kinder die Taufe erbitten dann ist das schon die erste Entscheidung um in unserer Kirche aufgenommen zu werden. Kirche soll für uns alle ein Ort der Heimat sein. Ein zweites zuhause in dem man sich geborgen fühlt.
„Ich Taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Du bist für Gott etwas Wertvolles. Du gehörst zu dem Schatz Gottes. Die Taufe ist das Sakrament der Aufnahme in die christliche Gemeinschaft, in die Kirche.
Mit der Taufe beginnt für den Täufling ein besonderer Lebensabschnitt einer des Glaubens – ein Leben in einer Gemeinschaft mit Gott. Es ist ein Eintritt in die Kirche als Gemeinschaft von Menschen, die glauben, die hoffen und die lieben.
Wer sein Kind taufen lässt, stellt es unter einen ganz besonderen Schutz – unter den Schutz Gottes. Er soll das Kind begleiten und behüten, sein Leben lang.
In der Taufe steckt die Zusage: Gott lässt den getauften Menschen nicht alleine, er ist immer bei ihm, begleitet ihn, gibt ihm Halt und Zuflucht. Und das ohne Bedingungen
Bei der Kindertaufe bekennen die Eltern und Taufpaten ihren Glauben, nachdem sie für das Kind die Taufe erbeten und sich zu ihrer Aufgabe bekannt haben, das Kind im katholischen Glauben zu erziehen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit als Jugendlicher oder Erwachsener getauft zu werden
Wer sich als Jugendlicher oder Erwachsener entscheidet, sich taufen zu lassen, bereitet sich selber mit Unterstützung der Pfarre auf den Empfang des Sakramentes vor.
Ich möchte mein Kind taufen lassen, wohin kann ich mich wenden?
Pfarrbüro St. Vitus Stadt oder Endach
Pfarrbüro St. Josef Sparchen
Pfarrbüro St. Martin Zell
Wo ist meine Wohnpfarre?
Das Patenamt
Der Taufpate soll den Täufling auf seinem Lebens-, Glaubensweg begleiten und mithelfen, dass er in einem christlichen Umfeld aufwächst. Bei der Taufe spricht er stellvertretend für den Täufling. Das alles kann der Pate sinnvollerweise nur, wenn er Mitglied dieser Gemeinschaft in der Kirche ist.
Als Pate...
- müssen Sie getauft, gefirmt und röm.-kath. sein
- mindestens 16 Jahre alt sein
- nicht aus der Kirche ausgetreten sein
- Die Eltern selbst können nicht Taufpaten sein
- Nichtkatholische Christen können nicht Taufpaten werden, sie sind aber - neben dem katholischen Paten - als Taufzeugen zugelassen
Sinnvoll ist es, sich vor einer Zusage zur Patenschaft mit den Eltern über deren Erwartungen auszutauschen und selbst zu reflektieren: Kann ich dem Kind wirklich ein zuverlässiger Begleiter sein? Wie steht es um meinen eigenen Glauben? Wichtig zu wissen ist nämlich: Die Patin oder der Pate können nicht abgesetzt oder aus dem Taufregister gestrichen werden, denn er hat mit seiner Unterschrift die Taufe bekundet. Paten sollten deshalb sorgfältig ausgesucht werden.
Folgende Informationen, bzw. Unterlagen werden vorab benötigt:
* Geburtsurkunde des Täuflings und einen Meldezettel (von Eltern oder Kind)
* Name der Eltern mit Geburtsdatum
* Heiratsurkunde der Eltern (falls vorhanden)
* Name der Paten mit Geburtsdatum (falls im Ausland getauft eine aktuelle Taufurkunde nicht älter als 6 Monate)
* Namen der Großeltern des Täuflings